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Premiere: Winzerglühwein jetzt auch als Rosé

01/12/2022

Ab diesem Jahr wird es erstmals auch offiziell Rosé-Glühweine geben. Bis dato fand man sie nur vereinzelt als roséfarbene Heißgetränke mit Fantasienamen, weil Glühwein aus weinrechtlichen Gründen nur aus Rot- oder Weißwein hergestellt werden durfte.

 


"Bei Rosé-Glühweinen paart sich der fruchtige Weinduft, der an Himbeeren oder Erdbeeren erinnert, mit den typischen Glühweingewürzen“, erläutert Ernst Büscher vom Deutschen Weininstitut (DWI). Zubereitet werden sie oftmals aus Rosés der Sorten Spätburgunder und Portugieser oder auch vom farbkräftigeren Dornfelder. ( -> Erzeugerliste, pdf-download)

Alte Hausrezepte und Bioqualität

Winzerglühweine werden immer aus eigenen Weinen und häufig nach alten Hausrezepten hergestellt. Sie gibt es mittlerweile auch in Bioqualität oder vegan.

„Wer seinen Glühwein lieber selber kreieren möchte, sollte auf eine gute Qualität des Grundweins und der Zutaten achten“, erklärt Büscher. Außerdem rät er, „den Glühwein nur dezent zu würzen, damit die fruchtigen Weinaromen noch schmeckbar bleiben und mit den zugegebenen Gewürzen eine schöne Harmonie ergeben.“

Für einen guten Rosé-Glühwein empfiehlt sich beispielsweise ein Spätburgunder Rosé, der mit Apfel, Vanille, Sternanis und Zimt gewürzt wird. Nimmt man liebliche oder halbtrockene Rosés, muss man weniger nachsüßen.

Bei der Zubereitung eines Glühweins sollte man darauf achten, ihn nur bei mittlerer Hitze bis maximal etwa 70 Grad Celsius zu erwärmen. Wird er zu heiß oder gekocht, gehen die filigranen Fruchtaromen verloren und der Geschmack wird bitter.

Rechtliche Grundlagen

Nach dem Weingesetz handelt es sich bei Glühwein um ein "aromatisiertes weinhaltiges Getränk", das aus Rot-, Weiß- oder Roséwein hergestellt und gesüßt sowie gewürzt wurde. Rosé-Glühwein darf auch aus einer Cuvée von Rot- und Weißwein hergestellt werden, was bei der Roséweinherstellung verboten ist.

Der Zusatz von Alkohol ist bei Glühweinen ebenso verboten wie der von Wasser oder Farbstoffen. Der vorhandene Alkoholgehalt muss mindestens 7 Vol.-% und weniger als 14,5 Vol.-% aufweisen.

Wird alkoholfreier Wein mit Glühweingewürzen versetzt, darf er nicht als „alkoholfreier Glühwein“ bezeichnet werden. Zulässig hingegen sind Bezeichnungen wie „aromatisiertes Getränk aus alkoholfreiem Rotwein“.

Hier finden Sie die aktuelle Liste der Glühwein-Erzeuger/innen, Stand: November 2022.

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